Beitragsordnung

Die aktuelle Neufassung 2025 stellen wir als PDF bereit. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte in kurzer Form.

Beschlussdatum der Neufassung: 7. Juni 2025

Gültig ab: 1. Juli 2025

Für den verbindlichen Wortlaut gilt ausschließlich die PDF-Fassung. Die Website-Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung.

Beitragshöhen ab 2025

KategorieBeitragHinweis
Standardmitgliedschaft€ 36,00 pro JahrAlternativ € 3,00 pro Monat
Ermäßigte Mitgliedschaft€ 18,00 pro JahrAlternativ € 1,50 pro Monat
Härtefallregelung€ 0,00Auf begründeten Antrag an den Vorstand

Zweck der Beiträge

Laut Beitragsordnung dienen die Mitgliedsbeiträge der Finanzierung der gemeinnützigen Vereinsarbeit, insbesondere in den Bereichen soziale Gerechtigkeit, ökologische Verantwortung, demokratische Bildung und Solidarität.

Zahlungsmodalitäten

Beiträge können jährlich oder monatlich geleistet werden. Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Beitrag aliquot ab dem Beitrittsmonat fällig.

Fälligkeit

Jahresbeiträge sind laut Neufassung bis 31. März, Monatsbeiträge jeweils bis zum 5. des laufenden Monats zu entrichten.

Zahlungsarten

Die Ordnung nennt Banküberweisung auf das offizielle Vereinskonto sowie nach Absprache SEPA-Dauerauftrag oder digitale Zahlung. Die konkreten Zahlungsdaten werden individuell übermittelt.