Beitragsordnung
Die aktuelle Neufassung 2025 stellen wir als PDF bereit. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte in kurzer Form.
Beschlussdatum der Neufassung: 7. Juni 2025
Gültig ab: 1. Juli 2025
Für den verbindlichen Wortlaut gilt ausschließlich die PDF-Fassung. Die Website-Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung.
Beitragshöhen ab 2025
| Kategorie | Beitrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Standardmitgliedschaft | € 36,00 pro Jahr | Alternativ € 3,00 pro Monat |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | € 18,00 pro Jahr | Alternativ € 1,50 pro Monat |
| Härtefallregelung | € 0,00 | Auf begründeten Antrag an den Vorstand |
Zweck der Beiträge
Laut Beitragsordnung dienen die Mitgliedsbeiträge der Finanzierung der gemeinnützigen Vereinsarbeit, insbesondere in den Bereichen soziale Gerechtigkeit, ökologische Verantwortung, demokratische Bildung und Solidarität.
Zahlungsmodalitäten
Beiträge können jährlich oder monatlich geleistet werden. Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Beitrag aliquot ab dem Beitrittsmonat fällig.
Fälligkeit
Jahresbeiträge sind laut Neufassung bis 31. März, Monatsbeiträge jeweils bis zum 5. des laufenden Monats zu entrichten.
Zahlungsarten
Die Ordnung nennt Banküberweisung auf das offizielle Vereinskonto sowie nach Absprache SEPA-Dauerauftrag oder digitale Zahlung. Die konkreten Zahlungsdaten werden individuell übermittelt.
